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EU-Aktionsplan: der Durchbruch von Nachhaltigen Finanzen?

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EU-Aktionsplan: der Durchbruch von Nachhaltigen Finanzen?

Das Thema "Nachhaltige Finanzen" hat es auf die politische Agenda der EU geschafft.

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Der Europäische „Green Deal“ ist das große Vorzeigeprojekt der Europäischen Union in Sachen Klimaschutz – bis 2050 will die EU emissionsfrei werden. Dass das nicht ohne den Finanzsektor geht, hat die Politik erkannt – und im März 2018 einen EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen vorgestellt. Die EU-Kommission hat damit Sustainable Finance erstmals auf die politische Agenda gebracht.

Der EU-Aktionsplan Nachhaltige Finanzen

Richtungswechsel für Geldströme

Unsere Art des Wirtschaftens hat Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen – und neuerdings auch Daten – ausgebeutet. Jetzt wird immer klarer: Wir brauchen einen Richtungswechsel. Die Wirtschaft muss Menschen und Lebensgrundlagen schützen.

Eine so grundlegende Transformation unserer Wirtschaftsweise kostet viel Geld: Wir müssen auf allen Ebenen und an erster Stelle den Klimaschutz finanzieren. Doch damit ist es nicht getan: Dazu kommen zum Beispiel Artenschutz und eine Menge sozialer Aspekte.

Öffentliche Haushalte sind begrenzt. Wer soll das alles bezahlen? Es gilt, auch die nicht-öffentlichen Gelder zu mobilisieren.

Es hängt viel an der Finanzbranche

Die Gelder von institutionellen Anleger*innen wie Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften sollen der nachhaltigen Entwicklung dienen – das kann die entscheidende Weichenstellung sein. Denn es geht um sehr viel Geld: Allein in Deutschland managen Versicherungen und Banken zusammen 4,3 Billionen EUR. Der größte Standort für Geldanlage in Deutschland ist München.

Wie essentiell es ist, dass in der Finanzbranche ein Umdenken stattfindet, zeigt schon die Tatsache, dass jährlich 180 Milliarden Euro an Investitionen im Energiesektor fehlen, um die Pariser Klimaschutziele zu erreicheni. Sowohl von institutionellen Investor *innen als auch aus der Privatwirtschaft fließt also zu wenig grünes Geld.

Ein unentdeckter Hebel

Obwohl die Finanzindustrie eine Schlüsselrolle im Bereich nachhaltigen Wachstums und Klimaneutralität einnimmt, hat es der EU-Aktionsplan „Finanzierung Nachhaltigen Wachstums“ noch nicht auf die Bühne der breiten Öffentlichkeit geschafft. Dabei bringt der Name des Aktionsplans auf den Punkt, was einem ernstgemeinten Kurswechsel in Richtung nachhaltiger Entwicklung noch fehlt: Finanzierung.

Dass das EU-Vorhaben trotz seiner großen Hebelwirkung nicht gerade ein Medien-Dauerbrenner ist, mag daran liegen, dass die bisher verabschiedeten Verordnungen alles andere als leicht lesbar und gut verständlich sind. Zudem ist ein Großteil der bisher verabschiedeten Maßnahmen noch nicht in Kraft getreten.

Die EU als Vorreiter im Nachhaltigen Finanzwesen

Dabei hat die EU den Plan als „globale Richtschnur für ein nachhaltiges Finanzwesen“ präsentiert. Schon jetzt ist der Euro weltweit die Hauptwährung für die Emission grüner Anleihen. Der Aktionsplan soll also nicht nur eine Strategie für ein Finanzsystem sein, das die EU-Agenda für Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung unterstützt. Er soll auch die internationale Rolle des Euro stärken und die EU zu einer „globalen Drehscheibe für grüne Finanzen“ machen. Außerdem sollen die geplanten Maßnahmen Chancen für technologiegestützte Innovationen und FinTechs eröffnen.

Europäische Zentralbank Frankfurt am Main
Die Euro-Geldpolitik findet hier statt – in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main. Doch die politischen Entscheidungen für Nachhaltige Finanzen werden in Brüssel getroffen.

Finanzwirtschaft auf Kurs Nachhaltigkeit?

Die EU hat eine Reihe von Problemen in der Finanzwirtschaft identifiziert, auf die sie mit dem Aktionsplan Finanzierung Nachhaltigen Wachstums reagiert:

  • Aktuell finden ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu wenig Berücksichtigung bei Entscheidungen in der Finanzbranche. Nachhaltige Anleihen sind ein Nischenmarkt.
  • Es fehlen eindeutige Definitionen dieser ESG-Kriterien – und damit Anreize für tatsächlich nachhaltiges unternehmerisches Handeln.
  • Es gibt insgesamt sehr wenig Informationen über unternehmerische Nachhaltigkeit, denn Angaben dazu machen Unternehmen wenn überhaupt freiwillig – oder zu Marketing-Zwecken. Das wiederum birgt die Gefahr von Greenwashing – Firmen stellen sich „grüner“ dar, als sie es tatsächlich sind. Und so schließt sich der Kreis zu den fehlenden Definitionen der ESG-Kriterien.

Die Ziele des Aktionsplans Finanzierung Nachhaltigen Wachstums

Für den Aktionsplan ist die Definition, was als „nachhaltig“ gilt, keine explizite Zielvorgabe. Vielmehr ist Klarheit über den Begriff „nachhaltig“ grundlegende Voraussetzung für die drei übergeordneten Ziele im EU-Aktionsplan Nachhaltige Finanzen:

  1. Geldströme lenken: Kapitalflüsse sollen im Sinne des Sustainable Development zu nachhaltigen Investitionen umgelenkt werden. So soll auch Einfluss auf die Realwirtschaft genommen werden.
  2. Risikomanagement: Die finanziellen Risiken, die sich aus Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, müssen bewältigt werden.
  3. Zukunftsfähiges Wirtschaften: Transparenz und Langfristigkeit in Finanz- und Wirtschaftstätigkeiten sollen gefördert werden.

Bisher sind zwei wesentliche Bausteine des Plans verabschiedet: Die Offenlegungs-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 2019/2088) vom November 2019 und die Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 2020/852), die im Juni 2020 angenommen wurde.

Die Taxonomie-Verordnung

Obwohl die Offenlegungs-Verordnung ihrer Taxonomie-Schwester zeitlich vorausging, ist es sinnvoll, sich erst einmal mit der Taxonomie zu beschäftigen.

„Taxonomie“ kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet eigentlich nur „Klassifikationsschema“ oder „Einordnung in systematische Kategorien“.

Im EU-Kontext soll die Taxonomie-Verordnung ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einführen. Es geht also darum, Kriterien festzulegen, welche Wirtschaftstätigkeiten klar als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Dabei wird nicht nur zwischen „grün“ und „nicht grün“ unterschieden – auch der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition soll erfasst werden.

Das soll für Akteure auf dem Finanzmarkt – also auch für Banken und Versicherungen – Anreize für nachhaltige Investments schaffen.

Wen betrifft die Taxonomie-Verordnung?

Die Verordnung gilt sowohl für Finanzmarktteilnehmer *innen, die Finanzprodukte bereitstellen, als auch für sogenannte „große Unternehmen von öffentlichem Interesse“ mit mehr als 500 Mitarbeiter *innen. Diese Unternehmen müssen jährlich eine „nichtfinanzielle Erklärung“ veröffentlichen – also eine Art Lagebericht über Geschäftsgeschehen und auch über die Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange. Dazu gehören zum Beispiel Aspekte wie Menschenrechte und Korruption (Art. 19a bzw. 29a der Richtlinie 2013/34/EU). Zukünftig müssen sie auch erklären, in welchem Umfang ihre Aktivitäten entsprechend des Klassifizierungssystems „nachhaltig“ sind.

Außerdem ist die Taxonomieverordnung für alle Mitgliedsstaaten bindend, wenn die Gesetzgebenden eigene, nationale Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit von Finanzmarktteilnehmer*innen stellen.

Wie funktioniert die Klassifizierung?

Die Verordnung legt sechs Umweltziele fest:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ab 2023)
  6. DSchutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit eine Wirtschaftsaktivität laut Taxonomie „ökologisch nachhaltig“ genannt werden darf, muss sie:

  • einen „wesentlichen Beitrag“ zu einem oder mehreren dieser Umweltziele leisten. Was ein solcher „wesentlicher Beitrag“ ist, wird in der Verordnung detailliert festgelegt.
  • keinen Schaden bei einem anderen Umweltziel anrichten.
  • unter Mindest-Schutzmaßnahmen ausgeführt werden.
  • sogenannte „technische Bewertungskriterien“ erfüllen. Das sind konkrete, möglichst quantifizierte Richtlinien, wie eine Aktivität im Hinblick auf ihren Beitrag zu einem der Umweltziele bewertet wird. Diese Kriterien soll eine eigens eingerichtete „Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen“ festlegen. Die „Plattform“ ist zu verstehen als ein Gremium mit Vertreter*innen aus EU-Institutionen, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Die praktische Umsetzung, also wie die neuen Angaben methodisch und inhaltlich aussehen sollen, wird die Europäische Kommission Mitte 2021 klären – durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt.

Der Green Bond Standard

Im Januar 2020 hat die Kommission angekündigt, dass sie einen Green BonStandard etablieren will. Ein solcher Standard wäre eine Art Eco-Label für Finanzprodukte. Auch er soll auf der Taxonomie beruhen. Eine Konsultation der Öffentlichkeit hierzu endete Anfang Oktober 2020. Sie hatte sich vor allem an die sich vor allem an Green-Bond-Marktteilnehmende gerichtet und wird die Basis für eine erneuerte Sustainable-Finance-Strategie sein, die demnächst vorgestellt werden soll.

Noch ist allerdings unklar, wann der Standard kommen wird und inwieweit die EU dabei auf Freiwilligkeit setzt. Aktuell ist der Green Bond Standard das schäwchste Glied des EU-Aktionsplans Nachhaltige Finanzen. Es kann aber – richtig gestaltet – ein wirksames Instrument für mehr Transparenz sein.

Europäische Kommission Brüssel
Die EU-Kommission arbeitet gerade an einem Green Bond Standard – wann man mit einem solchen Label für Finanzprodukte rechnen kann, ist völlig unklar.

Die Offenlegungsverordnung

Die Taxonomie-Verordnung ist auch Grundlage für die im November 2019 verabschiedete Offenlegungsverordnung: Sie verpflichtet Finanzmarktakteur*innen, transparent darüber zu informieren, inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Das gilt für die Unternehmensstrategie, Investitionsprozesse, Vergütungspolitik und einiges mehr.

Nachhaltigkeitsrisiko und negative Nachhaltigkeitsauswirkung

Dabei wird unterschieden zwischen Nachhaltigkeitsrisiken und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Zu Nachhaltigkeitsrisiken zählen Unsicherheiten in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen haben können. Ein Beispiel wäre ein Fond, der Aktien von Agrarkonzern enthält, dessen Erträge durch den Klimawandel zunehmend unsicher sind. Auf dieses Risiko muss hingewiesen werden.

Mit negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind unmittelbare Folgen für Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte oder auch Korruption gemeint. Darunter fällt beispielsweise ein Fond, der Aktien von Industriekonzernen mit hohem Energie- und Wasserverbrauch enthält.

Für wen gilt die Offenlegungsverordnung?

Die Offenlegungsverordnung betrifft seit dem 10. März 2021 zwei Gruppen von Finanzmarktakteur*innen. Dabei zielt der EU-Aktionsplan Nachhaltige Finanzen sowohl auf unternehmensinterne Prozesse als auch auf die Bereitstellung von Informationen über Finanzprodukte.

Die erste Gruppe sind Finanzmarktteilnehmer*innen wie Fondsgesellschaften, Lebensversicherer und Vermögensverwalter*innen. Sie müssen offenlegen

  • welche Nachhaltigkeitsrisiken ihre Anlageprodukte bergen, und zwar in den vorvertraglichen Informationen bzw. Verkaufsprospekten.
  • wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitions- und Unternehmensentscheidungen einbinden.
  • wie sie nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigen, gewichten und welche Maßnahmen sie dagegen ergreifen.

Die zweite Gruppe sind Finanzberater*innen: Dazu gehören Banken, Wertpapierfirmen und auch Versicherungsvermittler*innen mit mehr als drei Mitarbeiter*innen. Sie müssen offenlegen,

  • wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageberatung und Vergütungspolitik einbeziehen.
  • ob sie bei der Auswahl von Finanzprodukten, zu denen sie beraten, negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
  • wie sich die ermittelten Nachhaltigkeitsrisiken voraussichtlich auf Rendite auswirken.

Später soll auch in die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) – die EU-Richtlinie, die den europäischen Wertpapierhandel regelt – eine verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Anlageberatung integriert werden.

Das ändert sich für grüne Finanzprodukte

Anlageprodukte teilt die Offenlegungsverordnung implizit in drei Kategorien ein:

  1. Konventionelle Finanzprodukte: Sie berücksichtigen keine Nachhaltigkeitsaspekte. Risiken und nachteilige Auswirkungen müssen aber trotzdem transparent sein.

  2. „Hellgrüne“ Finanzprodukte: Sie dürfen mit ökologischen oder sozialen Merkmalen beworben werden, wenn sie diese hinreichend erfüllen.

  3. „Dunkelgrüne“ Finanzprodukte oder auch „Impact Fonds“: Sie verfolgen ein konkretes und messbares Nachhaltigkeitsziel, z.B. CO2-Einsparung oder Aufforstung. Kriterien hierfür, sogenannte „technische Regulierungsstandards“, fehlen aber noch.

Die Offenlegungsverordnung ist nicht falsch zu verstehen: Nachhaltigkeitsrisiken dürfen weiter eingegangen werden, sie müssen nur transparent sein. Problematisch ist auch, dass negative Nachhaltigkeitsauswirkungen erst ab Juli 2021 (Unternehmensebene) bzw. 2023 (Produktebene) offengelegt werden müssen. Und auch technische Regulierungsstandards wird es erst ab 2022 geben.

Fazit: Schafft der Aktionsplan tatsächlich mehr Nachhaltigkeit?

Klarheit und Transparenz: Das ist gut

Die Taxonomie-Verordnung beschäftigt sich ausführlich mit Begrifflichkeiten rund ums Thema Nachhaltigkeit. Sie definiert unter anderem Schadstoffe, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, aber auch, wann Gewässer und Grundwasser „in gutem Zustand“ sind. Das ist ein wichtiger Schritt, um gegen Greenwashing vorzugehen. In Zukunft wird es schwerer für Unternehmen, ihre Aktivitäten als „nachhaltig“ zu vermarkten, obwohl sie das nicht oder nur sehr oberflächlich sind.

Wenn ein Finanzprodukt nicht die festgelegten EU-Kriterien erfüllt, muss das klar deklariert sein. Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer*innen müssen künftig begründen, warum sie bei ihren Entscheidungen keine ökologisch-nachhaltigen Aspekte berücksichtigt haben.

EU-Parlament - Plenarsaal in Strassburg
Das EU-Parlament steht hinter dem Aktionsplan – doch nur die Europäische Kommission und der Rat der EU können Gesetzesinitiativen einbringen.

Lobbyeinfluss und Zeitverfluss

Bevor die Taxonomie wirklich in Kraft treten kann, müssen zuerst die technischen Bewertungskriterien festgelegt werden. Die Besetzung der damit betrauten Plattform ist mittlerweile öffentlich:

Mehr als ein Drittel der Mitglieder sind Vertreter*innen aus Industrieverbänden, von Energiekonzernen oder Banken – Airbus, E.ON, OMV und Allianz sind darunter. Weniger als ein Drittel machen Umweltverbände und -stiftungen aus. Daneben sind Medienunternehmen, Forschungsinstitute und andere Europäische Institutionen vertreten. Ob diese Konstellation die Anforderungen an eine Expertengruppe erfüllt, ist fraglich.

Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie großen Einfluss Industrie und Banken nehmen werden – klar ist: all das dauert ein wenig zu lange. Die Bewertungskriterien für die beiden ersten, klimabezogenen Umweltziele werden bis Ende 2021 erstellt und treten dann 2022 in Kraft. Für die übrigen vier Umweltziele gilt das noch ein Jahr später, also 2023.

Bestraft wird nach nationalem Ermessen

Die Mitgliedsstaaten müssen Sanktionsmaßnahmen festlegen – die dürfen sie aber so gestalten, wie sie es für „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ halten. Zu erwarten ist also ein europäischer Flickenteppich, der möglicherweise auch als politisches Anreizinstrument missbraucht werden könnte. Das steht ernstgemeinter Nachhaltigkeit im Weg.

Falscher Fokus?

Eine Verpflichtung, in nachhaltige Projekte zu investieren, umfasst die Taxonomie nicht. Wenn das Thema Nachhaltige Finanzen also nicht in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewinnt, wird sie nicht viel ändern können. Gerade der EU-Standard für grüne Bonds wäre daher ein wichtiger Schritt.

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) kritisiert zudem, die EU-Maßnahmen fokussierten sich zu sehr auf Klimaschutz. Nachhaltige Investments sollten aber immer alle drei ESG-Aspekte – Umwelt, Soziales und Governance – berücksichtigen.

Wie wichtig ist der EU Nachhaltigkeit also wirklich?

ie EU-Kommission scheint es ernst zu meinen – zumindest in Sachen Klimaschutz. Mit dem Aktionsplan hat die Europapolitik einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltige Entwicklung gemacht. Gleichzeitig tragen die EU-Aktivitäten aber dazu bei, dass das Thema Geldanlagen und Finanzen langsam aber sicher in den Fokus der Nachhaltigkeit und in die öffentliche Wahrnehmung gelangt.

Dass Banken- und Investorenverbände die bisher verabschiedeten Punkte des Aktionsplans stark kritisieren, zeigt, dass ein eigenständiges Umdenken der Branche wohl nicht zu erwarten gewesen wäre. Klar ist aber auch, dass sie mit aktiver Lobbyarbeit gegen weitere, strengere Auflagen und EU- Standards im Bereich Nachhaltige Finanzen ankämpfen werden.

Alle müssen die Wirkung von Geld verstehen

Damit der EU-Aktionsplan Nachhaltige Finanzen nicht durch schädliches Engagement der Lobbyisten verwässert, müssen drei Dinge geschehen: 

  1. Die Öffentlichkeit muss die Wirkung von Geldströmen verstehen: Bildung und Aufklärung sind essentiell! Daran arbeiten wir mit ver.de jeden Tag.
  2. Doch wir brauchen Unterstützung: Medien, Bildungseinrichtungen, Organisationen die sich für Nachhaltigkeit einsetzen – sie alle müssen sich mit dem Thema nachhaltige Finanzen auseinandersetzen. Wir müssen erreichen, dass die Bedeutung von Geldströmen für die ganze Gesellschaft greifbar wird und das Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber der Finanzbranche verschwindet.
  3. Die Zivilgesellschaft sollte sich einbringen, damit wir gemeinsam definieren, was nachhaltig ist und was nicht – was geht und was nicht geht. Die Konsultation der Öffentlichkeit zum Green Bond Standard war da ein guter Anfang – doch sie darf nicht die einzige Einbindung der Europäer*innen in das Thema Finanzierung Nachhaltigen Wachstums sein.

Nicht länger warten

Trotzdem brauchen auch die wirksamen politischen Schritte zu lange – für die Klimaziele und für alle, die sich schon heute glaubwürdige ökologisch und sozial verträgliche Anlagemöglichkeiten wünschen. Deshalb haben wir das Ziel, mit ver.de die erste nachhaltige Sachversicherung* in Deutschland aufzubauen – um schon jetzt Geldströme dorthin zu lenken, wo sie nachhaltige Entwicklung fördern.

Wenn Du schon heute Deine Finanzen nachhaltig gestalten möchtest, ist das kein Ding der Unmöglichkeit: Mit dem ver.de CHECK vermitteln wir Dich an freie, öko-soziale Finanzberater *innen, die wissen, welche grünen Anlagemöglichkeiten es gibt – und welche auch ohne Green Bond Standard vertrauenswürdig nachhaltig sind.

*Erst nach vollständiger Finanzierung und der Zulassung durch die BaFin darf ver.de sich als „Versicherung“ bezeichnen.

Hinweis: Die vorstehenden Aussagen geben die persönliche Meinung der Verfasserin/Herausgeberin wieder; eine Haftung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

Judith Lehner

Judith Lehner

Judith studiert derzeit Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth. Sie ist dort als wissenschaftliche Hilfskraft tätig und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit internationaler Wirtschaft und Entwicklungsökonomik. Sie arbeitet seit 2018 als freie Redakteurin für verschiedene Medien und seit 2020 für ver.de im Bereich Kommunikation. Privat begeistert sie sich für Musik und veganes Essen. Ihr Traum ist es, so zu leben, dass sie nur den Anteil des Planeten Erde verbraucht, der ihr zusteht – also etwa ein-siebenmilliardstel.

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