Du kommst nach einem langen Tag aus dem Büro, der Bahn oder von Einkauf – und plötzlich ist Dein Fahrrad weg? Das ist mehr als nur ärgerlich, aber auch kein Einzelfall: Pro Jahr werden in Deutschland fast 300.000 Fahrräder gestohlen – die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Und wenn es Dich trifft – was dann? Nach dem ersten Frust ist es wichtig, kühlen Kopf zu bewahren. Was Du jetzt machst, entscheidet, ob Deine Versicherung zahlt und ob Du Dein Fahrrad vielleicht wieder findest. Jetzt gilt: Fahrraddiebstahl melden.
Über Uns
Mit ver.de haben wir das Ziel, Deutschlands erste nachhaltige Versicherung zu werden. Aktuell sind wir noch kein Versicherungsunternehmen und befinden uns noch im Aufbau. Aber wir bieten bereits einen Diebstahlschutz* für Fahrräder als Einzelvertrag oder auch für Gruppen an: ver.de BIKE.
*kein Versicherungsprodukt
Bei der Polizei den Fahrraddiebstahl melden
Es gilt: Nur wenn eine Anzeige erstattet wurde, zahlen Fahrradversicherungen, Anbieter*innen für Diebstahlschutz oder Deine Hausratversicherung für die Erstattung Deines Fahrrads. Melde bei Polizei den Diebstahl als „Anzeige gegen Unbekannt“.
Fahrraddiebstahl melden – geht das online?
In fast allen Bundesländern kannst Du die Diebstahlanzeige auch online machen – so sparst Du Dir den Weg zur Polizeistelle und eine mögliche Wartezeit.*
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen: Thüringen verfügt derzeit über keine Online-Wache.
- Rheinland-Pfalz (hier bitte „Diebstahl“ auswählen, dann kommst Du zu dem richtigen Formular)
*Ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Eine Online-Anzeige ist bei Dir nicht möglich? Oder Du möchtest lieber direkt mit Polizeibeamt*innen sprechen? Dann kannst Du die Diebstahlanzeige natürlich auch vor Ort machen.
Welche Informationen benötigt die Polizei?
Grundsätzlich helfen der Polizei folgende Angaben, wenn Du einen Fahrraddiebstahl meldest:
- Eigentumsnachweis wie beispielsweise der Kaufbeleg
- Rahmennummer
- Foto von Deinem Fahrrad
- Marke und Modell
- Farbe und besondere Merkmale
- Fahrradpass (falls vorhanden)
- Codierung (falls vorhanden)
- Informationen über Zubehör wie ein Fahrradkorb
Bereite Dich außerdem auf Fragen rund um den Fahrraddiebstahl vor:
- Wo stand Dein Fahrrad?
- Wann hast Du Dein Fahrrad abgestellt?
- War Dein Fahrrad abgeschlossen? Und wenn ja, wie?
- Könnte es Zeug*innen geben?
Die polizeiliche Bestätigung
Nachdem Du Deine Anzeige bei der Polizei gemacht hast, erhältst Du von der Polizei eine polizeiliche Bestätigung als Nachweis für Deine Ab- oder Versicherung.
Bei der Ab- oder Versicherung den Fahrraddiebstahl melden
Mit der polizeilichen Bestätigung meldest Du als nächsten Schritt den Diebstahl bei Deiner Fahrradversicherung, Deiner Hausratversicherung oder Deine*r Anbieter*in für Diebstahlschutz.
Fahrraddiebstahl melden – diese Daten braucht Deine Versicherung
- Vor- und Nachname
- Marke und Typ des gestohlenen Fahrrads
- falls vorhanden: Rahmennummer
- Polizeiliche Bestätigung
Keine Fahrradversicherung abgeschlossen?
Befand sich Dein Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Deiner Wohnung, im Hausflur oder im Keller stand, deckt Deine Hausratversicherung vielleicht den Diebstahl ab. Hier lohnt sich ein Blick in die Leistungen. Manche Hausratversicherungen haben außerdem eine Zusatzklausel, die Dein Fahrrad in der Öffentlichkeit vor Diebstahl schützt.
Fahrraddiebstahl melden – Wie lange warten?
Du willst etwas warten, ob Dein Fahrrad nach dem Verschwinden wieder auftaucht, bevor Du den Schaden meldest? Grundsätzlich keine schlechte Idee – viele Fahrraddiebstähle entstehen aus einem spontanen Bedürfnis nach einem Fortbewegungsmittel für kurze Strecken.
Ein Blick ins Fundbüro…
…kann sich lohnen! Ungefähr zwei Drittel aller Fahrraddiebstähle geschehen aus Bequemlichkeit oder einem spontanen Bedürfnis. Nach der Nutzung lassen die Dieb*innen das Fahrrad zurück. Fahrräder, die verlassen auf öffentlichen Wegen stehen, werden in manchen Städten oder Gemeinden gesammelt und ins Fundbüro gebracht.
Wie lange zahlt Deine Versicherung?
In der Regel muss das ziemlich schnell gehen – die meisten Versicherungen geben Dir ein paar Wochen. Wartest Du zu lange, kann es sein, dass Dein Versicherer die Kosten nicht mehr übernimmt. Das ist bei jeder Versicherung anders – hier ist ein Blick in die Bedingungen wichtig.
Wie lange zahlt der Diebstahlschutz von ver.de?
Bei ver.de hast Du drei Monate Zeit, um uns den Schaden zu melden.
Deine Versicherung zahlt nicht?
Du hast alle Kriterien Deiner Fahrradversicherung erfüllt und erhältst trotzdem kein Geld? Oder die Zahlung wir herausgezögert? Das ist unfair!
Damit das bei unserem Fahrradschutz* ver.de BIKE nicht passiert, haben wir uns etwas überlegt: Erfüllst Du alle Kriterien (Beiträge bezahlt und Fahrrad mit einem sicheren Schloss abgeschlossen) und Du erhältst keine Zahlung, dann verpflichten wir uns rechtlich, Deine Beschwerde prominent auf unserer Webseite zu veröffentlichen kannst. Kein Kleingedrucktes, kein Rausreden!
Beschwerdeseite – Wieso machen wir das?
- Einerseits geben wir Dir damit die Sicherheit, dass wir Dich im Schadensfall nicht im Stich lassen.
- Andererseits verpflichten wir uns selbst, heute und in der Zukunft bestmöglichen Kund*innen-Service zu leisten.
*ver.de BIKE ist noch kein Versicherungsprodukt.
Und wird Dein Fahrrad nicht geklaut?
Auch dann profitierst Du von ver.de BIKE. Wir zahlen Dir nach drei Jahren ohne Schaden 20 Prozent Deiner Beiträge zurück. Dann kannst Du selbst entscheiden, ob Du dieses Geld an Dich ausgezahlt oder in Deinem Namen gespendet haben möchtest.
Fahrrad bei einem nachhaltigen Anbieter*in aussuchen
Fahrraddiebstahl melden? Check! Geld von der Ab- oder Versicherung erhalten? Erledigt! Dann kannst Du Dir jetzt ein neues Fahrrad aussuchen. Auf unserer Webseite findest Du ein Netzwerk nachhaltiger Fahrradanbieter*innen.
ver.de BIKE – Leistungen im Überblick
Alle Arten von Fahrrädern werden gesichert | Mountainbikes, Stadträder, Lastenräder, alte Drahtesel, Tandems, Pedelecs und E-Bikes – egal ob fabrikneu, gebraucht oder alt. |
Schutz von Fahrradzubehör | Zusätzlich sind alle Zubehöre wie Fahrradanhänger oder Kindersitz gesichert, sofern sie fest am Rad verschraubt worden sind. |
Schutz rund um die Uhr | Fahrräder sind rund um die Uhr gesichert – ohne Ausnahmen. |
ÖPNV-Erstattung | Wir erstatten Dir als Unterstützungsleistung Fahrtkosten im öffentlichen Nahverkehr bis zu 25 Euro in den ersten drei Monaten nach dem Diebstahlereignis. |
Kein Schaden? Geld zurück! | Drei Jahre ohne Schadensfall? Dann bekommst Du 20 Prozent Deiner Beiträge zurück. Du kannst dabei entscheiden, ob wir die 20 Prozent an Dich überweisen oder in Deinem Namen spenden. |
Europaweiter Schutz | Die Sicherung gilt auch im europäischen Ausland. |
30 Euro zu Deinem Schloss | Du brauchst noch ein sicheres Schloss? Kein Problem, wir zahlen 30 Euro dazu! [nicht bei Gruppenverträgen] |
Nicht-zurück-Bringen | Leih-Fahrräder können zusätzlich gegen Nicht-zurück-Bringen gesichert werden. [nur bei Gruppenverträgen] |
Und das in nachhaltig?
Wie „echte Versicherungen“ legen auch wir Geld an, und zwar mindestens in doppelter Höhe des Beitrags. Insgesamt haben wir bereits über 1 Mio. Euro nachhaltig und wirksam angelegt. Dieses Geld steht für unsere Sicherheit, also dass wir im Schadenfall auch immer ein Ersatzrad bezahlen können.
Nachhaltige Kapitalanlage
Dieses Geld wird ausschließlich in Projekte und Unternehmen investiert, die eine positive Wirkung für die Umwelt haben, das Klima schützen und eine nachhaltige Zukunft ermöglichen.
Keine Kohle, Kinderarbeit oder Rüstung
Dabei achten wir nicht nur auf Auschlusskriterien, sondern wollen anhand einer Wirkungsmatrix die bestmögliche Wirkung für Natur und Gesellschaft erzielen. Und das Ergebnis legen wir transparent auf unserer Webseite offen, damit Du genau nachvollziehen kannst, was wir mit Deinen Beiträgen finanzieren.
Baue mit uns Deutschlands erste nachhaltige Versicherung auf
ver.de BIKE ist noch kein Versicherungsprodukt. Erst nach vollständiger Finanzierung und Zulassung durch die BaFin darf ver.de sich als Versicherungsunternehmen bezeichnen. Du willst uns auf dem Weg dahin unterstützen? Dann gestalte als Mitglied unserer Genossenschaft die Finanzwirtschaft um!
Hinweis: Die vorstehenden Aussagen geben die persönliche Meinung der Verfasserin/Herausgeberin wieder; eine Haftung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
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Klasse