Die ver.de Versicherung wird aus zwei Teilen bestehen: einer Aktiengesellschaft, der ver.de AG – und einer Genossenschaft, der ver.de eG. Beide Rechtsformen tragen einen wichtigen Teil zur Gestaltung und Finanzierung von ver.de bei.
DIE VER.DE STRUKTUR
Versicherung mit Rückgrat
Die Genossenschaft
Wir wollen, dass die ver.de Versicherung ihren Kund*innen gehört und auch von ihnen gestaltet wird. Deswegen gibt es die Genossenschaft. Sie wird ein wichtiger Aktionär der zukünftigen ver.de AG. Sie hat den Vorsitz im Nachhaltigkeitsrat und entsendet ein Mitglied in den Aufsichtsrat. So stellt sie sicher, dass ver.de seiner Mission treu bleibt. Im besten Fall sind alle Kund*innen auch Mitglieder, das ist aber keine Voraussetzung. HIER ZUR SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT
Die Aktiengesellschaft
Eine Genossenschaft darf nach Bundesgesetz keine Versicherung betreiben. Deswegen gründen wir zusätzlich eine Aktiengesellschaft. Diese wird das tägliche Versicherungsgeschäft betreiben. Außerdem hilft uns diese Rechtsform, zusätzliche Investoren zu bekommen. Die Gemeinwohlorientierung wird fest verankert in der Satzung, über die der Aufsichtsrat wacht. Um die Satzung zu ändern, sind außerdem mehr als 80% der Aktionärs-Stimmen nötig.